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Hunde von ICE überfahren: Hundehalter drohen Schadensersatzklagen

München, 15.10.2014 | 14:46 | mtr

Am Samstagabend wurden auf der Bahnstrecke zwischen Hamm und Ahlen eine Dogge und ein Schäferhund von einem ICE erfasst und getötet. Wie die Bundespolizei am Montag mitteilte, waren die beiden Hunde nicht angeleint und konnten deshalb auf die Gleise laufen. Gegen den Hundehalter wird nun wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ ermittelt.

Hund sitzt an einem verlassenen Zugbahnstei und hält eine Leine in der Schnauze.Nicht angeleinte Hunde von ICE erfasst: Dem Hundehalter droht ein hohes Bußgeld und teure Schadensersatzklagen.
Als der Fahrzeugführer des ICE die beiden Hunde auf die Gleise rennen sah, leitete er zwar eine Schnellbremsung ein, konnte jedoch den tödlichen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Der 62-jährige Mann, der die beiden Tiere im Auftrag des Hundeeigentümers spazieren führte, erlitt einen Schock und musste ärztlich betreut werden.

Nach dem Unfall musste der Streckenabschnitt zwischen Hamm und Ahlen für etwa eine halbe Stunde gesperrt werden. Wie die Deutsche Bahn mitteilte, konnten infolge der Streckensperrung zwölf Züge ihr Ziel nur verspätet erreichen. Ein Sprecher der Bundespolizei geht davon aus, dass der Hundehalter aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu einer Bußgeldzahlung verurteilt wird.

Zudem sei damit zu rechnen, dass sowohl die Bahn als auch Reisende, die aufgrund des Unfalls einen Schaden erlitten, den Halter auf Schadensersatz verklagen. In Deutschland haftet jeder Tierhalter per Gesetz für alle Schäden, die sein Tier einer dritten Person zufügt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümer zum Zeitpunkt des Schadens anwesend war oder nicht.

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