Fußball bleibt bei den Verletzungen an der Spitze
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
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München, 18.11.2021 | 11:44 | mst
Nutzt ein Arbeitnehmer ein freiwilliges Impfangebot seines Arbeitgebers, hat er bei gesundheitlichen Beschwerden keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Laut aktuellen Zahlen der Ergo bleibt Fußball weiterhin die unfallträchtigste Sportart. Beim Skifahren ist die Zahl der gemeldeten Unfälle rückläufig.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.