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München, 18.11.2021 | 11:44 | mst
Nutzt ein Arbeitnehmer ein freiwilliges Impfangebot seines Arbeitgebers, hat er bei gesundheitlichen Beschwerden keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Bundessozialgericht entschieden: Ehrenamtliche Chorsänger genießen beim Adventssingen gesetzlichen Unfallschutz.
Im ersten Halbjahr 2022 gab es laut aktuellen Zahlen der DGUV wieder mehr Schulunfälle. Die Zahl der Arbeitsunfälle blieb im Vergleich zum Vorjahr dagegen fast unverändert.
Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Immer mehr Menschen verletzen sich auf einem E-Bike, bei Unfällen mit E-Scootern ist oft Alkohol im Spiel.