Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 18.11.2021 | 11:44 | mst
Nutzt ein Arbeitnehmer ein freiwilliges Impfangebot seines Arbeitgebers, hat er bei gesundheitlichen Beschwerden keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Mehr Verkehr, E-Bikes und E-Scooter sowie seit Corona die Angst vor einer Virus-Infektion in Bus oder Bahn: Jeder dritte Bundesbürger fühlt sich im Straßenverkehr hierzulande nicht sicher.
Vorläufige Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten lag im letzten Jahr wegen Corona dreimal so hoch wie 2020.
Wer bei einem Schnupper-Praktikum einen Betrieb besichtigt und dabei einen Unfall erleidet, ist unter bestimmten Bedingungen gesetzlich unfallversichert.