Krebs kann auch bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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München, 10.10.2022 | 14:06 | mst
Laut den vorläufigen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Schulunfälle im ersten Halbjahr 2022 wieder deutlich angestiegen. Die Arbeitsunfälle blieben dagegen fast auf dem Niveau des Vorjahres, während sich Corona weiterhin bei den Berufskrankheiten bemerkbar macht.
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hat im ersten Halbjahr um 14 Prozent zugelegt. Arbeits- und Wegeunfälle sind aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.