Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 10.10.2022 | 14:06 | mst
Laut den vorläufigen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Schulunfälle im ersten Halbjahr 2022 wieder deutlich angestiegen. Die Arbeitsunfälle blieben dagegen fast auf dem Niveau des Vorjahres, während sich Corona weiterhin bei den Berufskrankheiten bemerkbar macht.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.