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Tagesgeld Lexikon

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen sind in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig. Sie werden mit der so genannten Abgeltungssteuer besteuert, welche 26,38 Prozent beträgt. Von diesen Abzügen können Anleger jedoch einen festgelegten Freibetrag geltend machen. Hierfür muss ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Bank eingereicht werden. Versäumt man dies, wird die Abgeltungssteuer von der zuständigen Bank bei Ausschüttung der Zinsen direkt abgeführt.

Für Alleinstehende beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro. Eheleute können die doppelte Summe geltend machen, also 2.000 Euro. Der Freibetrag kann auch auf Kapitalerträge aus verschiedenen Anlagen und bei verschiedenen Banken aufgeteilt werden. Somit erhält der Anleger einen größeren Spielraum für seine Kapitalanlagen. Für den Freistellungsauftrag muss ein Formular ausgefüllt werden, welches entweder auf der Homepage der Bank zum Download angeboten wird oder in der jeweiligen Filiale erhältlich ist.

Die Einrichtung des Freistellungsauftrags ist immer kostenlos. Grundsätzlich muss ein Freistellungsautrag für Kapitalerträge bis zum letzten Bankarbeitstag eines Jahres eingereicht werden. Einige Banken setzen hier jedoch andere Fristen. Wer ein Tagesgeld Konto besitzt sollte sich immer über den Freistellungsauftrag informieren.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.