Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Corona: Lebensversicherung zahlt auch nach Corona-Impfung

München, 8.2.2022 | 17:50 | mst

Im Netz kursieren immer wieder Falschmeldungen über Versicherungen, die nach einer Corona-Impfung Leistungen verweigern würden. Das Recherche-Netzwerk Correctiv hat jetzt eine Fake-News über einen angeblichen Fall aus Frankreich einem Faktencheck unterzogen.

Schild mit Aufschrift Zum Thema Corona kursieren zahlreiche Falschmeldungen - auch in Zusammenhang mit Versicherungen.
Die Webseite „Unser Mitteleuropa“ hatte Mitte Januar einen Beitrag über den angeblichen Tod eines reichen Pariser Unternehmers nach einer Covid-19-Impfung veröffentlicht. Nach seinem Tod hätte sich die Lebensversicherung geweigert, eine Leistung auszuzahlen. Ein Gericht habe die Klage der Familie des Verstorbenen abgewiesen, da eine „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie ein Selbstmord zu werten sei.
 
Correctiv konnte keine Belege für diese Geschichte finden, die auch von englischen Webseiten aufgegriffen wurde. Vieles deute darauf hin, dass sie frei erfunden sei, berichten die Journalisten. Laut „Unser Mitteleuropa“ habe es sich um einen exklusiven Bericht gehandelt. Vermutlich wurde er jedoch einfach aus dem Internet kopiert. Die Geschichte über den französischen Unternehmer lässt sich bis zu dem russischen sozialen Netzwerk VK zurückverfolgen.

GDV: Impfstatus spielt für Risikolebensversicherung keine Rolle

Tatsächlich würde eine Lebensversicherung zahlen, wenn ein Versicherter nach einer Covid-19-Impfung sterben sollte. „Der Impfstatus spielt für die Versicherbarkeit sowie die Leistungsauszahlung in der Risikolebensversicherung keine Rolle“, bestätigte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem Recherche-Netzwerk.

Der GDV hatte bereits im Januar letzten Jahres Corona-Gerüchten in den sozialen Medien widersprochen. Eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen seien keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, hatte der GDV erklärt.

Corona: Das gilt für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen

So zahlt die Risikolebensversicherung auch bei einem Todesfall nach einer Infektion mit Corona oder einer Impfung dagegen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, falls der Versicherte nach einer Covid-19-Infektion oder Impfung berufsunfähig werden sollte.

Bei einer Unfallversicherung kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Infektionsschäden sind in den meisten Tarifen generell nicht versichert. Ein Gesundheitsschaden nach einer Impfung ist jedoch in einigen Unfalltarifen mit abgedeckt – teilweise aber nur auf bestimmte Impfungen begrenzt.

Weitere Nachrichten zum Thema Risikolebensversicherung