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Urteil Nachbarschaftsstreit wegen Ruhestörung: Süßer die Kuhglocken nie klingen

München, 24.1.2019 | 15:25 | kro

Ein Ehepaar, das sich von den Kühen auf der anliegenden Weide gestört fühlt, ist im bereits Jahre andauernden Nachbarschaftsstreit erneut mit einer Klage gescheitert. Die Kuhglocken dürfen erst einmal weiter läuten. Das hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden.

Kuh mit Glocke in den BergenDie Kuhglocken dürfen erst einmal weiter läuten.
Nach dem Ehemann, dem das gemeinsame Haus gehört, hat nun auch seine Frau gegen die Bäuerin sowie die Gemeinde geklagt. Insbesondere stört sie sich an den Glocken der insgesamt 13 Kühe, die auch nachts klingeln würden, sodass sie nicht schlafen könne.    

Das Landgericht München wies ihre Klage mit dem Hinweis ab, dass sie nicht die Eigentümerin des Grundstücks sei und somit keine Ansprüche habe. Zudem äußerte das Gericht Zweifel, dass die von der Klägerin vorgebrachte "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung tatsächlich gegeben sei.

Ihr Ehemann war zuvor ebenfalls vor dem Münchener Landgericht gescheitert – da er unter anderem früher einen Vergleich mit der Bäuerin geschlossen hatte. Laut diesem sollen Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Weideteil grasen.

Ehepaar kämpft weiter

Diese Regelung brachte dem Ehepaar aber nicht genug Ruhe – der Streit geht weiter: Der Ehemann hat sich bereits an die nächste Instanz gewandt. Ob auch seine Frau noch vor das Oberlandesgericht München zieht, ist noch nicht bekannt.

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