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Streit um Mietrückzahlung: Mietpreisbremse laut Landgericht verfassungswidrig

München, 20.9.2017 | 10:24 | kro

Seit 2015 gilt die Mietpreisbremse. Sie sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Das Landgericht Berlin hat die Mietpreisbremse in einem aktuellen Urteil nun als verfassungswidrig eingestuft.

Taschenrechner in Hausform mit LupeDie Mietpreisbremse ist laut dem Landgericht Berlin verfassungswidrig.
Im verhandelten Fall forderte eine Mieterin von ihrer Vermieterin über 1.200 Euro zurück. Die monatliche Kaltmiete von 351 Euro für die 39 Quadratmeter große Wohnung hielt sie für zu hoch. Die Vormieterin hatte 215 Euro im Monat gezahlt.

Die Mietpreisbremse, auf deren Grundlage die Mieterin ihre Forderung womöglich hätte durchsetzen können, hält das Landgericht Berlin jedoch für verfassungswidrig. Denn sie führe zu einer ungleichen Behandlung von Vermietern, was Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche – laut diesem ist "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln". So seien unter anderem Vermieter bevorzugt, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse eine zu hohe Miete veranschlagt hätten.

Die Berufung der Mieterin wurde zurückgewiesen, da bereits die Vorinstanz die zulässige Miete korrekt berechnet hatte. Die Einschätzung des Berliner Landgerichts hat allerdings keine Auswirkungen auf das Gesetz zur Mietpreisbremse. Für eine solche Entscheidung ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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