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München, 31.1.2014 | 14:16 | mtr
Die Richter des Landgerichts Düsseldorf halten die Wohnungskündigung für einen Mieter aufgrund dessen Rauchverhaltens nach derzeitigem Beratungsstand für unrechtmäßig. Das gab das Landgericht gestern im Anschluss an die mündliche Verhandlung des Berufungsprozesses bekannt. In dem vorliegenden Streitfall betrug die Zeitspanne zwischen der Kenntnisnahme des Kündigungsgrunds und der tatsächlichen Kündigung mehr als ein Jahr. Diese erscheint den Richtern als unangemessen, weswegen davon auszugehen sei, dass die Räumungsklage der Vermieterin nicht wirksam ist. Am 12. März fällt das Gericht endgültig eine Entscheidung.
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