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Nachbarschaftsstreit: Rauchen auf der Terrasse nur eingeschränkt möglich

München, 13.6.2017 | 14:31 | che

Ein Nachbarschaftsstreit ums Rauchen ging zugunsten der Nichtraucher aus. Künftig darf ein Ehepaar nur noch zu bestimmten Zeiten auf der eigenen Terrasse rauchen. So entschied es das Landgericht (LG) Dortmund in einem aktuellen Urteil.
 

Schild Urteil: Raucher in einer Reihenhaussiedlung müssen ihren Zigarettenkonsum auf bestimmte Zeiten beschränken.
Folgender Fall lag dem Gerichtsurteil zugrunde: Ein Ehepaar, das ein Haus in einer Reihenhaussiedlung bewohnt, hatte regelmäßig auf der Terrasse geraucht. Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass der Zigarettenrauch zu ihnen ins Schlafzimmer zog. Da die Raucher es nicht einsahen, weniger zu rauchen, zogen die Nachbarn vor Gericht.

Mit Erfolg: Die Richter des LG Dortmund gaben den Nichtrauchern recht. Es sei ihnen nicht zuzumuten, mit Zigarettenrauch im Schlafzimmer zu leben, denn jeder habe ein grundsätzliches Recht, rauchfrei zu wohnen.

Als Konsequenz wurden dem Ehepaar feste Rauchzeiten zugewiesen, an die es sich von nun an halten muss. Von 0 bis 3 Uhr, von 6 bis 9 Uhr, von 12 bis 15 Uhr und von 18 bis 21 Uhr gilt das Rauchverbot auf der Terrasse.

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