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Urteil: Mieter haftet nicht für Wohnungsschäden durch Polizeieinsatz

München, 14.12.2016 | 16:30 | kro

Ein Mieter muss nicht für Schäden haften, die durch eine Wohnungsdurchsuchung der Polizei entstehen, wenn der Tatverdacht unbegründet war. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Beschädigte WohnungstürFür eine von der Polizei beschädigte Tür müssen Mieter nicht zahlen.
Im verhandelten Fall lagen gegen den Mieter einer Wohnung ein Haftbefehl sowie ein Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts auf unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln vor. Von diesem Vorwurf wurde er später freigesprochen.

Bei dem Polizeieinsatz wurde die Eingangstür der Wohnung beschädigt. Die Vermieterin forderte die Reparaturkosten in Höhe von rund 1.600 Euro vom Mieter zurück. Mit ihrer Klage scheiterte sie: Bereits die Vorinstanzen befanden, dass der Polizeieinsatz nichts mit dem Mietverhältnis zu tun gehabt habe und die Beschädigung allein durch die Polizei erfolgt sei.

Auch der BGH entschied zugunsten des Mieters. Ungeklärt blieb in dem Verfahren die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Vermieter in solchen Fällen einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Bundesland als Träger der Polizei haben.

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