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Handy beim Personalgespräch: Heimliche Aufnahme rechtfertigt fristlose Kündigung

München, 4.1.2018 | 09:44 | kro

Wer heimlich ein Gespräch mit dem Chef mit dem Handy aufnimmt, darf fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Handy und Schreibblock auf TischEin heimlich aufgezeichnetes Gespräch kann zur fristlosen Kündigung führen.
Im verhandelten Fall wurde ein Arbeitnehmer wegen des Vorwurfs, Kollegen beleidigt und bedroht zu haben, zu einem Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten und dem Betriebsrat geladen. Dieses zeichnete er heimlich mit seinem Smartphone auf.

Als der Arbeitgeber später von der Aufnahme erfuhr, wurde dem Mann fristlos gekündigt. Dagegen wehrte sich der Mitarbeiter: Er habe nicht gewusst, dass eine Tonaufnahme verboten sei. Zudem habe sein Handy beim Gespräch offen auf dem Tisch gelegen.

Seine Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Aus Sicht der Frankfurter Richter hatte das heimliche Mitschneiden des Personalgesprächs das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer verletzt. Der Mann hätte auf die aktivierte Aufnahmefunktion hinweisen müssen. Trotz der langen Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren sei die fristlose Kündigung daher gerechtfertigt.

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