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München, 27.7.2016 | 16:00 | kro
Die Mitarbeiter eines Kindergartens erfüllen ihre Aufsichtspflicht ausreichend, wenn sie alle 15 bis 30 Minuten nach ihren Schützlingen sehen. Ein durch spielende Kinder geschädigter Autofahrer hat daher keinen Schadensersatzanspruch. Das hat das Amtsgericht München unlängst entschieden.
Die Skisaison hat begonnen - eine entsprechende Versicherung sollte dabei allerdings nicht fehlen. Insbesondere für Skifahrende in Italien (darunter auch Südtirol) ist eine Privathaftpflicht unumgänglich.
Der Winter und der damit verbundene Schnee laden zum Rodeln ein. Allerdings können dabei auch Unfälle passieren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich über eine Privathaftpflicht für Ihre nächste Rodelfahrt absichern können.
Vom kaputten Handy bis hin zum Einbruchdiebstahl: Erfahren Sie, wie eine Studentenhaftpflicht und Hausratversicherung Sie vor unerwarteten finanziellen Folgen schützen kann.