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Haftpflichtversicherung greift auch bei Sturmschäden

München, 15.10.2010 | 16:15 | tei

Wenn alljährlich im Herbst das Sturmrisiko steigt, nimmt mit dem ungemütlichen Wetter auch die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch herabfallende Äste zu. Grundstücksbesitzer müssen dann sicherstellen, dass Bäume auf ihrem Grund nicht zur Gefahr werden können.

Im Herbst nimmt die Gefahr von Sturmschäden deutlich zu. Hier sollte man gut abgesichert sein.Im Herbst nimmt die Gefahr von Sturmschäden deutlich zu. Hier sollte man gut abgesichert sein.
Vor allem bei Bäumen und Sträuchern, die direkt an Wegen oder Straßen stehen, müssen Grundstücksbesitzer im Herbst erhöhte Sorgfalt walten lassen und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dafür zu sorgen, dass die eigenen Gehölze keinerlei Schäden verursachen können. Versäumt dies der Grundstücksbesitzer und es kommt beispielsweise durch einen Herbststurm zu Beschädigungen, kann er haftbar gemacht werden.

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer bietet optimalen Schutz, wenn zum Beispiel Personen verletzt oder Fahrzeuge Dritter beschädigt werden. Auch eine Privathaftpflicht kann hier von Nutzen sein und im Schadenfall regulierend einspringen. Dabei kommt es jedoch entscheidend auf den vereinbarten Leistungsumfang in der Police an.

Auch die Höhe der Deckungssumme spielt eine wichtige Rolle. Diese sollte in der Privathaftpflicht nach Möglichkeit nicht weniger als drei Millionen Euro betragen. Schäden am eigenen Haus, etwa am Dach, können am besten über eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Eine Hausratversicherung greift dagegen dann, wenn in Folge eines Sturms das Wohnungsinventar unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen wird. Vor den finanziellen Folgen von Sturmschäden am eigenen Fahrzeug schützt eine Teilkaskoversicherung.

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