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Haftpflichtversicherung zahlt Schmerzensgeld nur für direkte Unfallfolgen

München, 18.6.2010 | 16:15 | sge

Wem nach einem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, der kann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld verlangen. Dieses wird jedoch nur für nachgewiesene Gesundheitsprobleme gezahlt, die zweifelsfrei im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn die Schmerzen direkt mit dem Unfall zusammenhängen.Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn die Schmerzen direkt mit dem Unfall zusammenhängen.
Eine Haftpflichtpolice gehört zu den absolut notwendigen Versicherungen, denn sie reguliert Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Für Fahrzeughalter ist eine Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Kommt es zum Unfall, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Regulierung aller entstandenen Schäden. Dazu gehören auch gesundheitliche Beeinträchtigungen. So können zum Beispiel auch die Arztkosten von der Versicherung gezahlt werden.

Auch eine angemessene Schmerzensgeldzahlung an das Unfallopfer ist möglich. In einem Streitfall, der vor dem Landgericht Coburg verhandelt wurde, hatte ein Mann bei einem Unfall Verletzungen im Gesicht erlitten und dafür 3000 Euro Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten. Mit der Höhe dieser Zahlung war er jedoch nicht einverstanden. Er klagte auf eine Erhöhung.

Der Mann begründete seine Forderung mit der Aussage, dass der Heilungsprozess nach der ärztlichen Behandlung nicht optimal verlaufen sei und er noch immer Schmerzen im Gesicht habe. Das Gericht gab ihm jedoch nur teilweise recht. Laut dem Urteil muss Schmerzensgeldgrundsätzlich nur für Verletzungen gezahlt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stünden. Komplikationen im Genesungsprozess seien demnach kein Grund für eine höhere Entschädigung.

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