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Eine Haftpflichtversicherung macht auch für Radfahrer Sinn

München, 30.4.2010 | 10:45 | sge

Wer mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, begibt sich unter Umständen in Gefahr oder gefährdet potenziell andere Menschen. Für Autofahrer ist aus diesem Grund die Haftpflichtpolice gesetzlich vorgeschrieben, für Radfahrer jedoch nicht.

Auch Radfahrer können schwere Unfälle verursachen. Eine Privathaftpflicht schützt vor hohen Schadenersatzkosten.Auch Radfahrer können schwere Unfälle verursachen. Eine Privathaftpflicht schützt vor hohen Schadenersatzkosten.
Ein Fahrrad ist genau wie ein Auto oder ein Motorrad ein Fahrzeug, mit dem man am Straßenverkehr teilnimmt. Die jährlichen Unfallzahlen belegen, dass Radfahrer auf deutschen Straßen nicht ungefährdet sind. Sie zeigen aber auch, dass Radfahrer schnell Unfälle verursachen können. Eine kleine Unachtsamkeit ist oft der Auslöser für einen großen Schaden. Wenn die Schuld des Radfahrers nachgewiesen werden kann, muss er für den Schaden aufkommen.

Solche Schäden sind auch in ihren Folgekosten nicht wirklich kalkulierbar. Das betrifft Sachschäden an Autos ebenso wie Verletzungen, die man anderen Personen zufügt. Damit die Schadensersatzansprüche keinen finanziellen Ruin beim Unfallverursacher auslösen, empfiehlt sich für jeden Verkehrsteilnehmer der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung - auch dann, wenn er nur mit dem Fahrrad unterwegs ist und die Versicherung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Grundsätzlich gelten Radfahrer als Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer auch, und sie sind gehalten, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier oberstes Gebot, daneben aber auch das Benutzen des Radweges, wenn vorhanden, um Fußgänger und den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Darüber hinaus gibt es auch für Radfahrer Promillegrenzen, deren Nichteinhaltung sogar zur Strafanzeige führt, wenn man erwischt wird.

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