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Kleines Kind - großer Haftpflichtschaden

München, 19.4.2010 | 11:30 | sge

Spielen, tollen, toben - wenn Kinder erst einmal so richtig in Fahrt sind, achten sie nicht auf ihre Umwelt. Da geht schon mal das eine oder andere zu Bruch oder der Überblick im Straßenverkehr verloren. Unfälle und hohe Kosten können die Folge sein. Doch wer zahlt dann den Schaden?

Kleine Kinder können die Folgen ihres Tuns nicht abschätzen. Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden deliktunfähiger Kinder.Kleine Kinder können die Folgen ihres Tuns nicht abschätzen. Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden deliktunfähiger Kinder.
Laut Schadenersatzrecht haften Kinder selbst erst ab sieben Jahren für von ihnen verursachte Schäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt dies sogar erst ab dem zehnten Lebensjahr. Bis zu diesem Alter können die Kleinen ihre Handlungen und die daraus resultierenden Konsequenzen einfach noch zu schlecht abschätzen.

Doch gilt dann zwangsläufig: Eltern haften für ihre Kinder? Nein, denn die haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist aber nicht automatisch der Fall, wenn sie ihre Kinder einen Moment aus den Augen gelassen haben. Wer seinen Nachwuchs auf Gefahren aufmerksam macht und in regelmäßigen Abständen nach dem Rechten sieht, handelt gesetzmäßig. Schäden, die unter diesen Umständen entstehen, werden in der Regel auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.

Wer aber dennoch Freunde oder Nachbarn nicht auf den vom Kind verursachten Schäden sitzen lassen will, sollte darauf achten, dass in seiner Haftpflicht-Police auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mitversichert sind.

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