Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Haftpflichtversicherung für Grundstücksbesitzer besonders im Winter wichtig

München, 13.12.2010 | 12:45 | sge

Grundstücksbesitzer stehen im Winter in der Pflicht, die Wege vor und zu ihrem Haus frei und vor allem rutschsicher zu halten. Kommt es dennoch zum Unfall, ist ein Versicherungsschutz von Vorteil.

Für Eigentümer bzw. Mieter besteht die Schneeräumpflicht auf Wegen vor und zum Grundstück.Für Eigentümer bzw. Mieter besteht die Schneeräumpflicht auf Wegen vor und zum Grundstück.
Die Räumung und Absicherung von Wegen und Straßen gehört im Winter zu den wichtigsten Pflichten von Grundstücksbesitzern. Manchmal wird diese Pflicht auch auf die Mieter übertragen. Kommt es trotzdem zum Unfall, kann die geschädigte Person vom Grundstückseigentümer Schadenersatz fordern, der diesen wiederum an seinen Mieter weitergeben kann, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart worden ist. Je nach Art der Verletzung können schnell hohe Schadensummen entstehen.

Hier ist im Vorteil, wer eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Experten empfehlen, beim Abschluss auf eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu achten. Die Assekuranz prüft dann im Schadenfall die Rechtmäßigkeit der Ansprüche. Für Besitzer von Mehrfamilienhäusern allerdings ist eine private Haftpflichtpolice für solcherlei Schäden nicht ausreichend. Hier wird unbedingt eine spezielle Haus- bzw. Grundstücksbesitzerhaftpflichtpolice notwendig, die solche Regulierungen übernimmt.

Gerade im Winter macht sich für Grundstücksbesitzer ein ausgedehnter Versicherungsschutz bezahlt. Dazu gehört auch eine entsprechende Wohngebäudeversicherung. Kommt es durch Eis und Schnee zum Beispiel zu Schäden an der Heizung oder an den Wasserleitungen, ist diese Versicherung regulierend zur Stelle. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung notwendig werden, die beispielsweise Wasserschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen finanziell ausgleicht.

Weitere Nachrichten zum Thema Privathaftpflicht