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Mit Haftpflichtversicherung durch den Frühling fahren

München, 22.4.2010 | 14:30 | sge

Die Sonne ist da und macht Lust auf den Umstieg: Raus aus dem Auto, rauf auf Fahrrad, Skateboard, Roller und Co. Doch was viele Freiluft-Fans nicht wissen: Die Benutzung der hippen Zwei- bis Vierräder ist nicht überall erlaubt.

Vorsicht beim Fahren von Skate- und Waveboards. Laut Gesetz ist dies auf Gehwegen nicht gestattet.Vorsicht beim Fahren von Skate- und Waveboards. Laut Gesetz ist dies auf Gehwegen nicht gestattet.
Drahtesel haben freie Fahrt auf Radwegen oder auf speziellen Fahrstreifen an der Straße. Wie für Autofahrer gilt auch für jeden Radler die Straßenverkehrsordnung. Einbahnstraßen bleiben somit auch auf zwei Rädern in der falschen Richtung tabu, außerdem gilt das Rechtsfahrgebot. Sind zwei Radwege vorhanden, muss der rechte befahren werden. Und wenn es für Radler keinen extra ausgezeichneten Weg gibt, müssen Erwachsene die Straße benutzen. Nur Kinder unter acht Jahren dürfen dann auf dem Gehweg fahren.

Verzwickter ist die Lage dagegen bei Skate- und Waveboards. Ihre Klassifizierung als Sportgeräte ist umstritten. Sie dürften dem Gesetz nach nämlich nur in Spielstraßen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden, haben auf Gehwegen somit eigentlich nichts zu suchen. Hier ist also erhöhte Vorsicht geboten.

Für Elektroroller oder so genannte Segways gilt: Radwege benutzen. Ist keiner vorhanden, darf auch auf der Straße gefahren werden. Versicherungstechnisch gibt es klare Regelungen für die Nutzung von Segways. Es müssen mindestens ein Mofa-Führerschein und eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein.

Absolut tabu sind Fahrrad, Roller und Co. aber in der Fußgängerzone. Da heißt es absteigen. Motto: Wer sein alternatives Fortbewegungsmittel liebt, der schiebt.

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