Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Haftpflichtversicherung: Nur mit ausreichender Deckungssumme in den Urlaub

München, 22.7.2010 | 17:00 | sge

In der schönsten Zeit des Jahres ist der Deutsche nicht gerne auf Sparkurs. Damit man sein Geld jedoch wirklich nur für die Urlaubsfreuden ausgeben kann, sollte man vor Reiseantritt seine Haftpflichtversicherung prüfen.

Auch wenn im Urlaub ein Missgeschick passiert, springt die Haftpflichtversicherung ein.Auch wenn im Urlaub ein Missgeschick passiert, springt die Haftpflichtversicherung ein.
Unverhofft kommt oft, heißt es landläufig - und das gilt selbstverständlich auch für den Urlaub. Eine kurze Unaufmerksamkeit genügt, und schon hat man unter Umständen selbst einen Schaden verursacht, der reguliert werden muss. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher für die meisten Deutschen ein absolutes Muss - und das unabhängig von Auslandsreisen. Sach- oder Personenschäden können andernfalls schnell in den finanziellen Ruin führen.

Die in Deutschland abgeschlossene Haftpflichtpolice gilt in der Regel weltweit. Entscheidend ist nur die vereinbarte Deckungssumme. Verbraucherschützer empfehlen, hier nicht unter drei Millionen Euro zu bleiben. Ist eine Auslandsreise geplant, sollte eben dieser Punkt in der Police noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darüber hinaus lohnt sich unter Umständen auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die dann einspringt, wenn es zu Streitfällen im Urlaub kommt.

Der beste Versicherungsschutz entbindet den Reisenden jedoch nicht von seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden werden meist nur teilweise oder aber gar nicht von der Versicherung reguliert. Wer zum Beispiel Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Kamera offen im Hotelzimmer liegen lässt und nicht in einem Safe verstaut, muss bei einem Diebstahl damit rechnen, dass seine Hausratversicherung nicht zahlt und er auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Weitere Nachrichten zum Thema Privathaftpflicht