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Private Haftpflicht: Versicherungsschutz auch im Ehrenamt

München, 2.8.2010 | 12:15 | sge

Viele Menschen engagieren sich nebenbei ehrenamtlich: in Sportvereinen, allgemeinnützigen Organisationen, Fördervereinen und dergleichen mehr. Privat abgeschlossene Versicherungen greifen hier jedoch oft nicht mehr. Um sich gegen Schäden abzusichern, sind eigene Policen erforderlich.

Bei der Ausübung eines Ehrenamtes sollte man über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.Bei der Ausübung eines Ehrenamtes sollte man über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Auch in der Ausübung eines Ehrenamtes ist man natürlich nicht vor Unfällen und anderen Schäden gefeit - so viel ist klar. Doch wer kommt für Schäden auf, wenn wirklich einmal etwas passiert ist? Wer sich freiwillig und unentgeltlich für andere und das Allgemeinwohl engagiert, ist in der Regel unfallversichert. Dieser Unfallschutz ist gesetzlich verankert und verpflichtend von der Trägerorganisation des jeweiligen Ehrenamtes abzuschließen.

Unfälle auf dem Weg von und zur Ausübung des Amtes sowie gesundheitliche Schäden, die während der Ausübung der Tätigkeit entstehen, werden dann durch die gesetzliche Unfallversicherung reguliert. Allerdings ist es immer empfehlenswert, sich beim jeweiligen Träger genau zu erkundigen, ob dieser Unfallschutz besteht, denn die Versicherungspflicht besteht nicht für alle Arten von Ehrenämtern. Die Nachbarschaftshilfe und das Engagement in Bürgerinitiativen zählen beispielsweise nicht dazu.

Besonderes Augenmerk ist auch auf den Haftpflichtschutz zu legen. Wer in der Ausübung des Ehrenamtes Schäden verursacht, ist gut beraten, wenn er eine gültige Haftpflichtpolice besitzt. Diese ist in aller Regel privat abzuschließen und besteht nicht automatisch über die jeweilige Trägerorganisation des Ehrenamtes. Optimal ist es, wenn zusätzlich eine Vereinshaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall können sich Geschädigte immer auch an die übergeordnete Organisation wenden.

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