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München, 12.2.2018 | 11:11 | kro
Kommt es im Zuge von Handwerkerarbeiten zu einem Hausbrand, der auch das Nachbargrundstück beschädigt, haftet der Grundstückseigentümer für die Schäden des Nachbarn. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
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