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Brand durch Handwerker: Grundstücksbesitzer haftet für Schäden beim Nachbarn

München, 12.2.2018 | 11:11 | kro

Kommt es im Zuge von Handwerkerarbeiten zu einem Hausbrand, der auch das Nachbargrundstück beschädigt, haftet der Grundstückseigentümer für die Schäden des Nachbarn. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Rauchmelder und RauchHausbesitzer haften bei einem Brand für Schäden am Nachbargrundstück.
Im verhandelten Fall ließen Eheleute Heißklebearbeiten an ihrem Hausdach durchführen. Am Abend bemerkten sie Flammen in dem Bereich, in dem der Dachdecker gearbeitet hatte. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde auch das unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt.

Deren Versicherung zahlte ihr eine Entschädigung und forderte von den Eigentümern des abgebrannten Hauses Ersatz dafür. Vom insolventen Dachdecker konnte keine Kompensation verlangt werden. Entgegen der beiden Vorinstanzen entschied der BGH zugunsten der Versicherung.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter kommt es bei der Haftungsfrage nicht auf eigenes Verschulden der Grundstückseigentümer an. Entscheidend sei vielmehr der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich. Dieser sei gegeben, da von dem Grundstück mit dem Feuer eine rechtswidrige Einwirkung ausgegangen sei, die die Besitzerin des betroffenen Nachbargrundstücks nicht habe unterbinden können.

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