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Vorsorgeversicherung

Generell muss ein Versicherungsnehmer den Versicherer im Rahmen seiner vertraglichen Obliegenheiten informieren, wenn aufgrund einer veränderten Situation weitere Risiken zu versichern sind beziehungsweise der Versicherungsschutz – etwa die Höhe der Deckungssumme – angepasst werden muss.

Im Rahmen der sogenannten Vorsorgeversicherung sind neue Risiken – etwa der Kauf eines Haustiers oder eines Einfamilienhauses – jedoch so lange bei der Privathaftpflicht mitversichert, bis die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer dazu auffordert, hinzugekommene Risiken zu melden. Dies passiert meist zusammen mit der Zusendung der nächsten Rechnung für den Beitrag.

Die Vorsorgeversicherung verhindert also üblicherweise, dass neue Risiken bis zur Meldung und Beitragsangleichung unversichert bleiben. Nach der Anmeldung der zusätzlichen Risiken nimmt der Versicherer eine erneute Beitragsberechnung vor, die sich auf die Zeit nach dem Schutz durch die Vorsorgeversicherung bezieht.

Tipp: Stiftung Warentest empfiehlt bezüglich der Vorsorgeversicherung in der Privathaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden. Möchten Sie im CHECK24-Privathaftpflichtvergleich nur Tarife angezeigt bekommen, die diese Voraussetzungen erfüllen, setzen Sie einfach den Filter „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz”.

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