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Obliegenheiten

Unter dem Begriff Obliegenheiten versteht man die vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit einer Privathaftpflicht oder sonstigen Versicherung. Ein Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:

  1. vorvertragliche Anzeigepflicht: Im Rahmen der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht müssen beim Abschluss einer Versicherung wahrheitsgemäße Angaben zu allen Umständen gemacht werden, nach denen beim Antrag gefragt wird.
  2. Pflichten während der Laufzeit: Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, die Versicherungsbeiträge fristgerecht zu zahlen. Außerdem muss er dem Versicherer neue Risiken – zum Beispiel eine Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder den Kauf eines Einfamilienhauses – nach Aufforderung mitteilen. Dies ist nötig, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Hinzukommende Risiken sind über die sogenannte Vorsorgeversicherung in der Regel so lange mitversichert, bis der Versicherer den Versicherungsnehmer – üblicherweise zusammen mit der Beitragsrechnung – dazu auffordert, neue Risiken zu melden.
  3. Pflichten im Schadensfall: Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Verzögern – über den Schaden informieren sowie den Vorfall detailliert und wahrheitsgemäß schildern.

Wichtig: Wer diese Obliegenheiten missachtet, riskiert seinen Versicherungsschutz!

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