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Versicherungspflichtgrenze: Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze sollen 2025 deutlich angehoben werden

München, 1.10.2024 | 09:47 | dor

Im Jahr 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben werden. Für gutverdienende Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würde das steigende Beiträge und einen erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) bedeuten.

Frau in Anzug und Mann in Arztkleidung schauen gemeinsam auf ein TabletDie Versicherungspflichtgrenze soll 2025 auf 73.800 Euro steigen

Versicherungspflichtgrenze soll auf 73.800 Euro steigen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – besser bekannt als Versicherungspflichtgrenze – soll 2025 von aktuell 69.300 Euro auf 73.800 Euro im Jahr steigen. Dies entspricht einer Erhöhung von 6,5 Prozent. Der Verordnungsentwurf wurde vom Arbeitsministerium vorgelegt.

Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze orientiert sich an der Lohnentwicklung in Deutschland, die zuletzt inflationsbedingt relativ hoch ausgefallen ist. Dementsprechend deutlich fällt jetzt auch die Anpassung aus.

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem Jahreseinkommen Angestellte sich aus der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können, um in die PKV zu wechseln. Fällt die persönliche Lohnentwicklung geringer aus als die angenommenen 6,5 Prozent, kann dies den Wechsel verhindern.
 

Beitragsbemessungsgrenze soll ebenfalls angehoben werden

Im Zuge der Anpassung der Versicherungspflichtgrenze ist für 2025 auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV geplant. Diese soll von 62.100 Euro auf 66.150 Euro jährlich steigen. Das bedeutet, dass zukünftig deutlich mehr vom Gehalt für die Berechnung des maximalen Beitrags zur GKV herangezogen wird. Mehrkosten für gutverdienende Arbeitnehmer: bis zu 336 Euro im Jahr.
 

Erhöhungen werden aktuell von Lindner blockiert

Die Pläne des Arbeitsministeriums werden derzeit vom Finanzministerium rund um Christian Lindner (FDP) blockiert. Lindner fordert stattdessen gezielte Entlastungen für Gutverdiener und stößt damit auf Kritik seitens des Arbeitsministeriums und der Krankenkassen. Die Bundesregierung führt nun Gespräche über das weitere Vorgehen.
 

Gute Nachrichten für bereits privat Krankenversicherte

Für privat Versicherte, deren Einkommen aktuell über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die nächstes Jahr durch die Erhöhung jedoch wieder darunterfallen würden, gibt es gute Nachrichten. Sollte die Erhöhung durchgesetzt werden, besteht für sie die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Dies kann beim Arbeitgeber beantragt werden. Während die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für gutverdienende Angestellte eine Herausforderung darstellt, profitieren bereits privat Krankenversicherte von dieser Anpassung. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigen die maximalen Arbeitgeberzuschüsse zur PKV. Dies bedeutet, dass privat Versicherte und ihre Familien durch die gestiegenen Zuschüsse eine Entlastung erfahren, da der Arbeitgeber nun einen größeren Anteil der Versicherungsprämien (maximal jedoch 50%) übernimmt.
 

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