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München, 31.10.2011 | 17:52 | tei
Ab dem 1. April 2012 dürfen Versicherungsmakler nur noch maximal neun Monatsbeiträge für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Der Bundestag beschloss im dritten Anlauf ein entsprechendes Gesetz zur Deckelung von Provisionen. Gleichzeitig wurde auch die Stornohaftung von zwei auf fünf Jahre verlängert - dies ist der Zeitraum, in dem Vermittler die Provision anteilig zurückzahlen müssen, wenn der Kunde den Vertrag wieder kündigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.