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Private Krankenversicherung: Provisionen für Vermittler gedeckelt

München, 31.10.2011 | 17:52 | tei

Ab dem 1. April 2012 dürfen Versicherungsmakler nur noch maximal neun Monatsbeiträge für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Der Bundestag beschloss im dritten Anlauf ein entsprechendes Gesetz zur Deckelung von Provisionen. Gleichzeitig wurde auch die Stornohaftung von zwei auf fünf Jahre verlängert - dies ist der Zeitraum, in dem Vermittler die Provision anteilig zurückzahlen müssen, wenn der Kunde den Vertrag wieder kündigt.

Ab April 2012 erhalten Makler nur noch maximal neun Monatsbeiträge Provision für die Vermittlung der PKV.Ab April 2012 erhalten Makler nur noch maximal neun Monatsbeiträge Provision für die Vermittlung der PKV.
Der Kampf um Vollversicherte hatte einige private Krankenversicherungen zu extremen Provisionszahlungen verleitet - im Einzelfall wurden bis zu 18 Monatsbeiträge pro Vermittlung gezahlt. Laut Financial Times Deutschland (FTD) liegen solche Beträge weit über der branchenüblichen Provision, die der Versicherungsnehmer in Form seiner zahlt. Darüber hinaus beeinflussten einige Vermittler ihre Kunden dahingehend, dass diese nach Ablauf der Stornohaftung zu einem anderen Versicherer wechseln.

Die gängige Praxis wurde sowohl von der Politik als auch von Verbraucherschützern massiv kritisiert - jetzt hat sich der Gesetzgeber dem Problem angenommen. Die PKV-Branche selbst sah davon ab, gegen die Provisionstreiberei vorzugehen, um nicht unter Kartellverdacht zu geraten. Stattdessen verlegten sich führende Branchenmanager auf politische Lobbyarbeit: Letztendlich waren diese Bemühungen von Erfolg gekrönt. Der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Flosbach sagte vor dem Bundestag, der Provisionsdeckel sei in Abstimmung mit der Wirtschaft erarbeitet worden.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner zeigte sich zufrieden mit der neuen Gesetzeslage: "Dadurch fließen die Beitragszahlungen mehr in die Leistungen für die Verbraucher und weniger in die Provisionen für die Vermittler", hieß es in einer Mitteilung. Auch Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, äußerte sich zustimmend: "Die neue gesetzliche Regelung begegnet Fehlanreizen vor allem zu so genannten Umdeckungen von Versicherten." Kritik gab es hingegen vom Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute. Schon vor der Abstimmung hatte Verbandspräsident Michael Heinz angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. "Wir lassen doch eine Branche nicht diskriminieren, weil es einige schwarze Schafe gibt", sagte er in der FTD.

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