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München, 22.8.2011 | 15:39 | tei
Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben sich entschieden, Hartz-IV-Empfängern noch offene Beitragszahlungen zu erlassen. Darauf verständigten sich Medienberichten zufolge der PKV-Verband und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Gegenzug erhalten die Versicherer die Beiträge zukünftig direkt von den zuständigen Jobcentern oder Sozialhilfeträgern. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet aktuell an einem entsprechenden Gesetz.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.