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Kritik an Beitragserhöhungen der PKV laut aktueller Studie unberechtigt

München, 1.7.2011 | 14:59 | tei

Die kritischen Äußerungen wegen überdurchschnittlich hoher Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind unberechtigt. Vielmehr steigen die Beiträge für Privatversicherte im selben Tempo wie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ergab eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), der berufsständischen Vertretung deutscher Versicherungsmathematiker.

Laut einer Studie der DAV werden die Beiträge zur PKV im selben Tempo erhöht, wie bei den gesetzlichen Kassen.Laut einer Studie der DAV werden die Beiträge zur PKV im selben Tempo erhöht, wie bei den gesetzlichen Kassen.
Auslöser für kritische Medienberichte war eine Studie des Institutes für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) vom Januar 2010. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Beiträge der PKV deutlich schneller steigen als bei die der gesetzlichen Kassen. Nach der Analyse der DAV wurden die Beiträge aber sowohl innerhalb der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 1997 und 2009 um durchschnittlich etwa drei Prozent im Jahr angehoben.

Auch bezüglich der These, dass gerade ältere Versicherungsnehmer mit überproportionalen Beitragssteigerungen leben müssten, kam die DAV zu einer konträren Einschätzung. Heinz-Werner Richter, Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe der DAV, sagte gegenüber dem Versicherungsjournal, die IGES-Studie beinhalte "systematische Schwächen und die Fehlinterpretation von Zahlen." So wurde etwa nicht berücksichtigt, dass die gesetzlichen Versicherer im Untersuchungszeitraum ihre Leistungen gekürzt haben. Außerdem rechnete die IGES die Steuerzuschüsse des Bundes für gesetzliche Krankenkassen in ihre Analyse ein.

Verhältnismäßig höhere Beiträge müssen jedoch oft Privatversicherte zwischen 50 und 65 Jahren zahlen. Dies liegt in der medizinischen Inflation begründet, welche durch Prämienanpassungen kompensiert werden muss. Innerhalb der PKV müssen dabei auch die Kosten für die Altersrückstellungen abgedeckt werden - die gesetzlichen Kassen sorgen hingegen nicht für höhere Kosten im Alter vor und können notfalls auch ihre Leistung kürzen.

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