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München, 5.8.2016 | 17:32 | are
Das Krankentagegeld darf von einer privaten Krankenversicherung nicht gekürzt werden, wenn ein Versicherter weniger verdient. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.