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München, 5.8.2016 | 17:32 | are
Das Krankentagegeld darf von einer privaten Krankenversicherung nicht gekürzt werden, wenn ein Versicherter weniger verdient. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Die DAK hat einen neuen Bericht vorgestellt, der noch stärkere Kostensteigerungen in der GKV bis 2035 prognostiziert. Kassenpatienten müssen mit jährlichen Mehrkosten im vierstelligen Bereich rechnen.
Nun haben auch die drei größten Kassen ihre Beiträge für 2025 veröffentlicht - Versicherte müssen mit zusätzlichen Kosten von bis zu 827 Euro pro Jahr rechnen.
Die Debeka hat für das kommende Jahr deutliche Preisanpassungen angekündigt. Ab Januar 2025 werden die Beiträge je nach Tarif und Alter bis zu 40 Prozent steigen. Besonders Beamte und Angestellte sind betroffen.