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München, 24.1.2017 | 11:45 | mst
Selbstständige Frauen sollen künftig während des Mutterschutzes über die private Krankenversicherung abgesichert werden: Die Versicherer sollen für diese Zeit ein Krankentagegeld zahlen. Dies sieht laut einem Bericht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.