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Gesetzesentwurf: Krankentagegeld für selbstständige Frauen im Mutterschutz

München, 24.1.2017 | 11:45 | mst

Selbstständige Frauen sollen künftig während des Mutterschutzes über die private Krankenversicherung abgesichert werden: Die Versicherer sollen für diese Zeit ein Krankentagegeld zahlen. Dies sieht laut einem Bericht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.

Schwangere Frau sitzt mit Laptop am SchreibtischSelbstständige Frauen, die ein Kind bekommen, sollen künftig über die PKV besser abgesichert werden.
Nach dem Bericht der Rheinischen Post sollen selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, für die Zeit des Mutterschutzes ein Krankentagegeld erhalten. Dies soll allerdings nur dann gelten, wenn die Frau ein solches Krankentagegeld im Tarif vereinbart hat und während des Mutterschutzes nicht oder nur eingeschränkt arbeitet.
 
Nach der derzeitigen Rechtslage erhalten Versicherte nur dann ein Krankentagegeld, wenn sie tatsächlich erkrankt sind. Eine Schwangerschaft oder Geburt gilt jedoch nicht als Krankheit.
 
Der Mutterschutz erstreckt sich in der Regel von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten während dieser Zeit Leistungen ihrer Krankenkasse.
 

Als Anhang an das Heil- und Hilfsmittelgesetz geplant

Der Gesetzesentwurf soll nach Informationen der Rheinischen Post zusammen mit anderen Änderungen als Anhang an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen werden. Er soll am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden.

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