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München, 3.11.2016 | 13:26 | are
Wenn ein Versicherter mit seiner privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart hat, kann er diesen nicht als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.