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Pflegereform verteuert private Pflegepflichtversicherung

München, 27.11.2014 | 11:38 | mst

Durch die vom Bundestag im Herbst beschlossene Pflegereform werden die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung zum 1. Januar 2015 ansteigen. Wie Uwe Laue, Vorsitzender des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), am Mittwoch erklärte, klettern die Beiträge um durchschnittlich elf Prozent. Dies geht aus einer Pressemitteilung des PKV-Verbands hervor.
 

Pflegerin mit Bewohnerin eines PflegeheimsPflegereform: Höhere Beiträge auch für die private Pflegepflichtversicherung.
Wie hoch der Anstieg letztlich ausfalle, sei jedoch im Einzelfall vom jeweiligen Alter und Versicherungsbeginn abhängig. Privatversicherte würden aber weiterhin maximal den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen, sagte Laue. Dieser wird im kommenden Jahr bei 96,94 Euro liegen.
 
Laue bezeichnete die Beitragserhöhung als notwendig, da Pflegebedürftige durch das Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 mehr Geld erhalten würden. So würden die Pflegeversicherer etwa für Sachleistungen in der Pflegestufe drei künftig 1.612 Euro statt der derzeit veranschlagten 1.550 Euro zahlen. Insgesamt würden sich die Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöhen. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht werden. Der Beitragssatz steige hier zum Jahresbeginn um 0,3 Prozentpunkte, dadurch zahlten gesetzlich Versicherte künftig rund 17 Prozent mehr.
 
Nach Einschätzung von Laue könnten die gesetzlichen Leistungen jedoch auch nach der Reform die tatsächlichen Kosten einer Pflege oftmals nicht decken. Eine Betreuung im Heim koste in der Pflegestufe drei mehr als 3.300 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung komme jedoch nur für 1.600 Euro auf, die restlichen 1.700 Euro müssten der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen aus der eigenen Tasche zahlen. Die Pflegepflichtversicherung sei daher auch zukünftig nur eine Art Teilkasko-Schutz, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands. Eine zusätzliche private Pflegevorsorge sei unverzichtbar.
 

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