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Was passiert, wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann?

Können Sie Ihre monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen – etwa bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass –, sollten Sie Ihren Versicherer darum bitten, die Beiträge für eine Zeit lang zu stunden. Allerdings haben Sie darauf in der Regel keinen Anspruch, die Versicherung ist hierzu nicht verpflichtet.
 
Zeichnet sich ab, dass Sie die Beiträge langfristig nicht mehr zahlen können, sollten Sie einen Tarifwechsel prüfen. Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Ausschluss von bestimmten Extra-Leistungen lässt sich der Beitrag senken.

Der Basistarif

Haben Sie nur geringe Einkünfte und können Ihre Beiträge nicht mehr aufbringen, können Sie zudem in den sogenannten Basistarif wechseln. Dieser Tarif steht grundsätzlich allen Versicherten offen, die ihre private Krankenversicherung 2009 oder später abgeschlossen haben. Wer seinen Vertrag schon länger hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in diesen Tarif wechseln. Der Basistarif bietet Leistungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind.
 
Der Beitrag ist für sozial Bedürftige auf die Hälfte des Höchstbetrags in der GKV begrenzt. Können Versicherte selbst diesen Beitrag nicht aufbringen, zahlt der Sozialhilfeträger einen höheren Anteil bis hin zur kompletten Summe.

Der Standardtarif

Wer seine Versicherung vor 2009 abgeschlossen hat und bereits mindestens zehn Jahre privat versichert ist, kann unter bestimmten Umständen in den Standardtarif wechseln. Auch dieser Tarif bietet Leistungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
 
Die Beiträge sind auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Die Alterungsrückstellungen von langjährig Versicherten reduzieren diesen Beitrag.

Der Notlagentarif

Bleiben Sie Ihre Beiträge mehrere Monate lang schuldig, kann die Versicherung nach zwei Mahnungen einen Wechsel in den Notlagentarif vornehmen. Dann sind die Leistungen der Versicherung deutlich eingeschränkt. Sie zahlt dann nur noch für akute Erkrankungen oder Leistungen bei einer Schwangerschaft. Bei Kindern und Jugendlichen werden zusätzlich noch die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen übernommen.
 
Erst wenn Sie alle ausstehenden Beiträge – inklusive der Säumniszuschläge und Mahnkosten – bezahlt haben, können Sie wieder in Ihren alten Tarif wechseln.

Die Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten


* Unter bestimmten Voraussetzungen.
Option Beschreibung
Stundung der Beiträge Die Beiträge werden für eine bestimmte Zeit ausgesetzt und später nachgezahlt.
Höhere Selbstbeteiligung Sie zahlen jedes Jahr einen höheren Anteil der Kosten selbst. Dafür sinkt Ihr Beitrag.
Verzicht auf Extra-Leistungen Sie schließen bestimmte Leistungen aus, z.B. das Einbettzimmer im Krankenhaus.
Tarifwechsel Sie wechseln in einen anderen Tarif des Versicherers. In Ausnahmefällen kann auch der Wechsel zu einer anderen Versicherung sinnvoll sein.
Wechsel in den Basistarif * Sie wechseln in den Basistarif. Leistungen sind vergleichbar mit der GKV.
Wechsel in den Standardtarif (Abschluss vor 2009) * Sie wechseln mit einem älteren Vertrag in den Standardtarif. Leistungen sind vergleichbar mit der GKV.
Bei größerem Beitragsrückstand:
Umstellung auf Notlagentarif
Die Versicherung stellt den Vertrag auf einen Notlagentarif um. Leistungen sind deutlich eingeschränkt.

 

Rechtzeitig handeln:

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll sind. Haben Sie Ihre private Krankenversicherung über CHECK24 abgeschlossen, können Sie sich hierzu an unsere Kundenberater wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 
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