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Mopedführerschein: Grünes Licht für Fahrerlaubnis ab 15 Jahre

München, 14.4.2020 | 17:11 | whe

Der Bundestag hat eine Neuregelung für junge Mopedfahrer beschlossen: Künftig dürfen sie bereits ab 15 Jahren das beliebte Kleinkraftrad fahren. Bisher lag das Mindestalter bei 16 Jahren. Jedoch machen nicht alle Bundesländer von der Neuregelung Gebrauch.

Drei Jugendliche fahren mit ihren Mopeds auf einem Feldweg.Der Mopedführerschein ab 15 bietet Jugendlichen mehr Mobilität.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gab es bereits seit 2013 die Möglichkeit für Jugendliche, schon mit 15 Jahren den Mopedführerschein zu erwerben. Üblich war bisher die Altersgrenze von 16 Jahren. Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, den Modellversuch der neuen Bundesländer auszuweiten.
 
Die Länder können dabei selbst entscheiden, ob sie die neue Regelung umsetzen oder nicht. Darauf hatten sich die Verkehrsminister der Länder ebenfalls im vergangenen Jahr geeignet. Besonders positiv stehen ländliche Bundesländer der Neuregelung gegenüber, da sie den Jugendlichen hier eine verbesserte Mobilität bieten kann.
 

Nicht alle Bundesländer setzen die Neuregelung um

Einige Bundesländer, die bereits durch das Modellprojekt Erfahrung mit dem Führerschein ab 15 Jahre gesammelt haben, kündigten bereits an, von der Neuregelung Gebrauch zu machen. Demnach wird aus dem Projekt in Sachsen-Anhalt zum 1. Mai eine dauerhafte Regelung. Auch Thüringen und Schleswig-Holstein planen, den Mopedführerschein ab 15 dauerhaft einzuführen.
 
Als erstes westdeutsches Bundesland wird Nordrhein-Westfahlen die Gesetzesänderung einführen. Und auch Hessen will nachziehen. Niedersachsen hingegen hat verkündet, die Neuregelung vorerst nicht umzusetzen.
 
Obwohl die neue Regelung größtenteils positiv aufgenommen wurde, kann sie besonders an den Ländergrenzen ein erhöhtes Risiko bedeuten. Denn wer mit 15 Jahren mit dem Moped die Grenze zu einem Bundesland überquert, in dem die neue Regelung nicht gilt, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs und begeht somit eine Straftat.

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