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Die Sparda-Bank Berlin hatte Gebühren für das Abheben mit Kreditkarte eingeführt, nun steht sie vor Gericht.
War die Einführung von Gebühren für das Bargeldabheben mit Kreditkarte bei der Sparda-Bank Berlin rechtlich sauber oder nicht? Diese Frage beschäftigt schon bald das Landgericht Halle. Dabei geht es nicht darum, ob eine Gebühr für das Beschaffen von Bargeld am Automaten grundsätzlich gegen Verbraucherrechte verstößt oder nicht – es geht vielmehr um die Informationspflicht der Banken.
Schon im Februar haben die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen Klage gegen die Berliner Genossenschaftsbank eingereicht, nachdem diese sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Die Bank habe bei ihrer Gebührenänderung im August letzten Jahres ihre Kunden nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Die nämlich hätten wegen der Entgelteinführung für Abhebungen mit Kreditkarte frist- und kostenlos kündigen können.
Nun soll die Sache vor Gericht entschieden werden. Wie die Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bei den Verbraucherschützern in Erfahrung gebracht hat, ist für den 29. September zunächst eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die Sparda-Bank Berlin wollte gegenüber dem Blatt keine Stellung zu den rechtlichen Auseinandersetzungen beziehen.
Obgleich die Gebühren fürs Bargeldabheben per se nicht der Grund zur Klage waren, hält die Verbraucherzentrale Sachsen diese doch „grundsätzlich für bedenklich“. „Die Bankgebühren rund ums Girokonto sollten schließlich möglichst transparent sein“, erklärt Kay Görner vom Team Marktwächter Finanzen gegenüber der FAZ. Was für Kunden ein Ärgernis darstellt, könnte sich durch die Verhandlung nun aber in Luft auflösen. „Wenn das Gericht uns recht gibt, könnte möglicherweise die ganze Gebührenanpassung unwirksam sein“, stellt der Verbraucherschützer in Aussicht.
Die Genossenschaftsbank hat in den letzten Monaten einige Änderungen angekündigt, die ihren Kunden übel aufstoßen dürften. Ab September etwa werden Anleger, die mehr als 100.000 Euro auf ihrem Tagesgeldkonto deponieren, für die Verwahrung ihrer Rücklagen zur Kasse gebeten. Etwa ein Prozent der Kundschaft muss ab diesem Stichtag 0,40 Prozent jährlich an Strafzinsen zahlen. Und auch für nicht vermögende Kunden wird es teurer. War die Führung eines Girokontos bei der Sparda-Bank Berlin für ihre Mitglieder bei monatlichem Geldeingang bisher kostenfrei, müssen diese Kunden ab dem 1. Oktober je nach Kontomodell mindestens 1,50 Euro pro Monat zahlen. Für Nicht-Mitglieder und alle, die keinen regelmäßigen Geldeingang vorweisen können, steigt der Beitrag von 10,00 auf 11,90 Euro pro Monat. Diese Gebühr wird auch für Girokonten fällig, die neben dem Hauptkonto geführt werden.
Erst im Sommer letzten Jahres hatte sich die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparda-Bank Berlin durchgesetzt, wie aus einer damaligen Pressemittelung der Verbraucherschützer hervorgeht. Seinerzeit ging es um die Gebühr für die Mitteilung über eine mangels Deckung abgelehnte Lastschrift. Sechs Euro hatte die Bank für den automatisch erstellten Brief verlangt – zu viel, wie die Marktwächter Finanzen fanden. Sie klagten und erwirkten vor dem Landgericht Berlin schließlich eine Unterlassungserklärung. Die Sparda-Bank hat ihre Gebühr anschließend auf weniger als ein Drittel gesenkt.
Gerade jetzt, wo viele Banken ihre Gebühren rund ums Girokonto erhöhen, mahnen die Verbraucherschützer zu Transparenz. Banken, die sich daran nicht halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. „Wir werden auch weiterhin gegen Banken vorgehen, die ihre Kunden im Zusammenhang mit den jetzt vielfach geplanten Gebührenerhöhungen nicht hinreichend informieren“, zitiert die FAZ die Verbraucherzentrale Sachsen.
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