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Das Für und Wider der Bargeld-Obergrenze

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Die geplante Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen in Deutschland hat für heftige Diskussionen gesorgt. Befürworter sehen hierin eine Möglichkeit der Kriminalitätsbekämpfung. Kritiker befürchten dagegen eine allmähliche Abschaffung des Bargeldes. Über die möglichen Konsequenzen einer Barzahlungsbeschränkung.
Obergrenze für Bargeldzahlungen in Deutschland

Das mögliche Ende größerer Bargeldbeträge: Bei der Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro gehen die Meinungen auseinander.

Zu Beginn des Monats wurde vonseiten des Bundesfinanzministeriums die Forderung nach einer EU-weiten Bargeld-Obergrenze laut. Im Zweifel wäre nach den Vorstellungen der Finanzminister zunächst auch eine Beschränkung auf nationaler Ebene denkbar. Damit könnten Barzahlungen über mehr als 5.000 Euro hierzulande möglicherweise schon ab Ende des Jahres verboten sein. Einzig Zahlungen zwischen Privatpersonen wären von der Regelung ausgenommen.

Durch die Deckelung sollen sowohl Steuerhinterziehung als auch Geldwäsche und damit verbunden die Terrorismusfinanzierung künftig erschwert werden. Anders als Barzahlungen lassen sich bargeldlose Transaktionen – etwa via Kreditkarte oder Überweisung – im Zweifelsfall von den Behörden nachverfolgen.

Das denken Verbraucher über die Bargeld-Obergrenze

Ungeachtet der Motive lehnt die Mehrheit der Bevölkerung diese Pläne jedoch ab. Das hat eine kürzlich durchgeführte repräsentative Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes ergeben. 58 Prozent der über 1.000 befragten Bundesbürger ab 18 Jahren würden eine solche Deckelung demnach nicht gutheißen.

Den Umfrageergebnissen zufolge zahlt knapp die Hälfte aller deutschen Verbraucher (47 Prozent) nach wie vor am liebsten bar. Nur 22 Prozent geben Girocard und Kreditkarte den Vorzug, weitere 16 Prozent haben keinerlei Präferenz. 15 Prozent wiederum machen die Art ihrer Bezahlung vom Betrag abhängig – ein durchaus wichtiger Punkt. Wie häufig zahlen wir Beträge über 5.000 Euro überhaupt bar?

Was würde sich durch eine Bargeld-Obergrenze ändern?

Barzahlungen dieser Größenordnung dürften wohl eher die Ausnahme sein. Diesen Eindruck vermitteln auch die Statistiken der Deutschen Bundesbank zu. In ihrer Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland“, welche alle drei Jahre erscheint, beziffert sie den Anteil von Bargeldzahlungen an sämtlichen getätigten Zahlungen im Jahr 2014 wie folgt:

Bedeutung von Barzahlungen im Jahr 2014

Die Zahlen verdeutlichen die vergleichsweise geringe Bargeldnutzung bei höheren Geldbeträgen. So werden bereits Summen von über 500 Euro nur noch in einem von vier Fällen bar beglichen. Beim Zehnfachen dessen dürften Barzahlungen erwartungsgemäß noch seltener sein – auch wenn seitens der Bundesbank hierzu keine separaten Daten vorliegen.

Aus Sicht der Verbraucher scheint die geplante Bargeldabschaffung zunächst also kaum Auswirkungen zu haben, oder etwa doch?

Zweifel an der Sinnhaftigkeit: Die Argumente der Kritiker

Fakt ist: Ungeachtet der Häufigkeit von Barzahlungen über mehr als 5.000 Euro würde die Bargeldgrenze den Bürger in seinen Zahlungsmöglichkeiten einschränken. Genau hierin sieht Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, einen Verstoß gegen das Grundgesetz: „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, erklärte er kürzlich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Verbraucherschützer geben außerdem zu bedenken, dass durch die zunehmende Kontrolle des Zahlungsverkehrs Verbraucher und sogar ganze Branchen unter Generalverdacht gerieten.

Bargeldgrenzen in anderen Ländern

Deutschland ist eines von wenigen EU-Mitgliedsstaaten, in denen bislang keinerlei Obergrenze für Barzahlungen existiert. In diesen Ländern sind Barzahlungen bereits gesetzlich gedeckelt:
  • Belgien: 3.000 EUR
  • Bulgarien: 14.999 BGN (=7.637 Euro)
  • Frankreich: 3.000 EUR*
  • Griechenland: 1.500 EUR
  • Italien: 2.999,99 EUR
  • Kroatien: 15.000 EUR
  • Polen: 15.000 EUR (=66.006 PLN)
  • Portugal: 1.000 EUR
  • Rumänien: 10.000 RON (=2.236 Euro) pro Person pro Tag
  • Slowakei: 5.000 EUR
  • Spanien: 2.500 EUR*
  • Tschechien: 350.000 CZK (=12.944 Euro)
*15.000 Euro für ausländische Verbraucher

Wechselkurse: Stand 17.02.2016, 11:08 Uhr
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Davon abgesehen wurden auch Zweifel an der Tragfähigkeit der vom Finanzministerium vorgebrachten Begründung laut. So erklärte etwa Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele: „Es ist zu überprüfen, ob Ziele und Zweck der Kriminalitätsbekämpfung mit einer Obergrenze für Barzahlungen wirklich erreicht werden.“ Die Erfahrungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, die bereits eine Bargeldgrenze eingeführt haben, sind dahingehend nicht besonders vielversprechend. Das verdeutlicht unter anderem ein Ranking von Transparency International, dem zufolge die wahrgenommene Korruption in Dänemark, Finnland und Schweden – und damit in drei Ländern ohne Bargeldbegrenzung – besonders niedrig ist. Demgegenüber schneiden Italien, Rumänien, Griechenland, die Slowakei oder auch Kroatien bedeutend schlechter ab – trotz gesetzlicher Barzahlungsgrenze.

Wird aus der Bargeldgrenze am Ende ein Bargeldverbot?

Für einige Gegner ist die Bargeld-Obergrenze per se jedoch nicht das eigentliche Problem, sondern vielmehr die Zukunft des Bargeldes. Die geplante Deckelung, die derzeit viel diskutierte Abschaffung des 500-Euro-Scheines, ebenso wie der regionale Verzicht auf 1- und 2-Cent-Münzen gibt so manchem Ökonomen Grund zu der Annahme, dass hinter alledem der Versuch einer vollständigen Bargeldabschaffung steckt.

Derlei Rückschlüsse weist das Bundesfinanzministerium jedoch entschieden zurück. Auf dessen Website heißt es konkret: „Das Bargeld wird nicht abgeschafft. Jeder darf auch in Zukunft über so viel Bargeld verfügen, wie er möchte.“

Wie geht es nun in der Debatte um die Bargeld-Obergrenze weiter?

Derzeit konzentriert man sich noch immer auf eine EU-weite anstelle einer deutschlandweiten Regelung. Der EU-Finanzministerrat hat das Anliegen inzwischen an die EU-Kommission weitergereicht. Diese soll nun bis zum 1. Mai 2016 prüfen, inwiefern eine einheitliche Grenze für Barzahlungen in der EU tatsächlich notwendig ist.

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