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Bundesregierung will Bargeld-Zahlungen auf 5.000 Euro begrenzen

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Die Bundesregierung fordert eine EU-weite Begrenzung von Zahlungen mit Bargeld, unter anderem, um die Terrorismusfinanzierung einzudämmen. Sollte man sich auf kein gemeinsames Limit einigen können, ist zunächst eine nationale Lösung angedacht. In diesem Falle könnten Barzahlungen von über 5.000 Euro künftig verboten sein.
Bundesregierung plant Obergrenze bei Zahlungen mit Bargeld

Keine Barzahlungen über 5.000 Euro: Diese Regelung könnte schon in diesem Jahr verabschiedet werden.

Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine online berichten, bevorzuge die Regierung eine einheitliche Obergrenze für die gesamte Europäische Union. Nach den Vorstellungen des Finanzministeriums wäre ein Limit zwischen 2.000 und 5.000 Euro denkbar. Ob ein EU-weites Limit tatsächlich zustande kommt, wird sich wohl frühestens kommende Woche beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel zeigen.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, soll möglichst noch in diesem Jahr eine nationale Begrenzung der Bargeldzahlungen auf 5.000 Euro eingeführt werden, wie Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) am Mittwoch in Berlin erklärte.
 

Gründe für die anvisierte Bargeld-Obergrenze

Mit den Plänen kommt man nun den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion entgegen, die eine Deckelung der Barzahlungen auf 5.000 Euro als gerechtfertigt sieht. „Über dieser Grenze gibt es unseres Erachtens keine plausiblen – legalen – Gründe mehr, ein Geschäft mit Bargeld abwickeln zu wollen“, heißt es im Entwurf eines Positionspapiers. Von einer Einschränkung des Bargeldverkehrs erhofft man sich nun eine Eindämmung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Steuerhinterziehung.

Datenschützer und Handel kritisieren die Pläne der Bundesregierung

Ganz unumstritten ist die geplante Regelung allerdings nicht. Kritik ist unter anderem aus den Reihen der Grünen zu hören. Der Bundestagsabgeordnete und Datenschutz-Experte Konstantin von Notz etwa betrachtet die anvisierte Regelung als „Angriff auf den Datenschutz [und] die Privatsphäre“, so seine Worte auf Twitter.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann wiederum hatte vor einigen Tagen im Zuge der – ebenfalls von der SPD angestoßenen – Debatte um die mögliche Abschaffung des 500-Euro-Scheines Zweifel daran geäußert, dass ein Verbot größerer Bargeldtransaktionen illegale Aktivitäten überhaupt unterbinden könne.

Kritisch betrachtet wird das Vorhaben der Bundesregierung zudem vom Handel. Die uneingeschränkte Akzeptanz von Bargeld „sollte auch so lange so bleiben, wie der Kunde die Zahlung mit Noten und Münzen wünscht“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland – eine Ansicht, die auch Verbraucherschützer teilen.

Was würde sich tatsächlich für Verbraucher ändern?

Das Vorhaben wirft zugleich die Frage auf: Wie häufig werden Beträge über 5.000 Euro überhaupt in bar beglichen? Im Alltag finden Barzahlungen in dieser Größenordnung eher selten statt, sodass sich für das Gros der Verbraucher nur wenig ändern dürfte. Und auch für alle, die befürchten sollten, beim Autokauf nicht mehr vom sogenannten Barzahlerrabatt profitieren zu können, sei Entwarnung gegeben: Ein solcher Preisnachlass lässt sich auch noch durch eine Überweisung erzielen.

Übrigens: In anderen Staaten der EU gehören Bargeld-Limits längst zur Tagesordnung. Oft sind Barzahlungen dort sogar auf weit unter 5.000 Euro begrenzt, zum Beispiel in Frankreich (maximal 3.000 Euro) oder Italien (bis unter 3.000 Euro). Mehr Informationen zu den Obergrenzen für Bargeldzahlungen im Ausland finden Sie in diesem Beitrag.
 

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