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Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungs-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
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Eine Neuzulassung gibt es bei einem Auto nur einmal – wenn es das erste Mal für den Straßenverkehr zugelassen wird. Deshalb spricht man hier auch von einer Erstzulassung. Das bedeutet, Neuzulassungen kann es nur für Neuwagen geben.
Hierfür benötigen Sie eine passende Kfz-Versicherung.
Ob das Kfz dabei in Deutschland oder im Ausland erstmals zugelassen wird beziehungsweise wurde, spielt keine Rolle.
Je weitere Kfz-Zulassung auf der Zulassungsstelle ist dann entweder eine Wiederzulassung (Gebrauchtwagen ist abgemeldet/stillgelegt) oder eine Umschreibung beziehungsweise Ummeldung (etwa wegen Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder Halterwechsel).
Das Alter des Fahrzeuges ist bei einer Neuzulassung irrelevant. War das Fahrzeug noch nie zugelassen, kann es beispielsweise auch 30 Jahre nach der Produktion eine Neuzulassung erhalten. Allerdings gelten dann die aktuellen Bestimmungen, was beispielsweise Sicherheitsausrüstung, Abgasnorm und Lautstärke betrifft.
Die Zulassung eines Autos erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Fahrzeughalters.
Bei einem Neuwagen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Für Gebrauchtfahrzeuge sind zusätzlich die folgenden Dokumente erforderlich:
Die Zulassungsgebühren für Neuwagen betragen rund 30 Euro. Hinzu kommen die Prägekosten für die Kennzeichen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kostet dieser behördliche Service 10,20 Euro, die Vorab-Reservierung weitere 2,60 Euro.
Die Zulassungskosten für Gebrauchtwagen betragen durchschnittlich 35 Euro (neue Fahrzeugpapiere, Prüfsiegel für die Kennzeichen und Feinstaubplakette). Hinzu kommen die Kosten für neue Kennzeichen.
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung. Kontakt bei Fragen zum Inhalt: sascha.rhode@check24.de
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