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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Sie melden Ihr Auto bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz an.
Diese Behörden können zuständig sein:
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung eines Autos:
Info CoC-Papiere:
Eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere) ist bei Autos aus dem EU-Ausland zusätzlich wichtig.
Die Kosten für die Anmeldung des Autos sind bundesweit nicht einheitlich. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) gibt jedoch einen Kostenrahmen vor, an dem sich die Kfz-Zulassungsstellen orientieren.
Art der Zulassung | Vor Ort |
Online über Zulassungsstelle (E-Perso erforderlich) |
Online über CHECK24 (Kein E-Perso erforderlich) |
---|---|---|---|
Zulassung Neuwagen | 30,00 € | 12,80 € |
|
Zulassung Gebrauchtwagen gleicher Zulassungsbezirk mit bisherigem Kennzeichen |
24,20 € | 10,40 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen gleicher Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen |
26,20 € | 12,40 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen anderer Zulassungsbezirk mit bisherigen Kennzeichen |
23,60 € | 9,90 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen anderer Zulassungsbezirk mit neuen Kennzeichen |
27,10 € | 12,10 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Wiederzulassung | 30,00 € | 12,80 € |
|
Tageszulassung | 45,90 € | 14,90 € |
|
Weitere Kosten, die bei der Auto-Anmeldung entstehen können:
Umweltplakette | ~5,00 € |
2 Kennzeichen-Schilder | 20,00-40,00 € |
Wunschkennzeichen inkl. Reservierung | 12,80 € |
Info: Ausländisches Auto anmelden
Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Bis zu 100 Euro können es sein.
Eine Vollmacht stellen Sie aus, wenn Sie jemand anderen in Vertretung mit der Anmeldung Ihres Autos beauftragen.
Ja; erfahren Sie, wie die Online-Zulassung fürs Auto funktioniert und welche Voraussetzungen gelten.
Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), können Sie ein Auto anmelden. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), ist eine Anmeldung nicht möglich.
Bei Gebrauchtwagen ist die Antwort NEIN. Ohne gültigen Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) bekommen Sie kein Auto angemeldet. Bei Neuwagen (bis 3 Jahre) hingegen ist kein TÜV notwendig.
Ja. Ein Führerschein ist für die Anmeldung eines Autos nicht notwendig.
Welche Dokumente Sie für die Anmeldung eines Import-Autos benötigen, lesen Sie hier.
Sie versichern zuerst das Auto. Mit der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) können Sie es dann anmelden.
Ja, jedes in Deutschland angemeldete Auto ist versichert.
Ja.Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Nein. In den Zulassungspapieren kann nur ein Halter eingetragen werden.
Autor:
Sascha Rhode
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