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Arbeitshund

Eine Hundekrankenversicherung kann in der Regel problemlos für Arbeitshunde abgeschlossen werden. Oftmals wird dabei die Police über den Tarif „Jagdhund“ abgeschlossen. Relativ unproblematisch kann bei den meisten Versicherern auch eine Versicherung für Kampf- beziehungsweise Listenhunde abgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch meistens, dass der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung sollten Sie beachten, dass es Altersbeschränkungen und Wartezeiten gibt.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitshunden (auch Gebrauchshunde genannt). Gemäß einer speziellen Ausbildung erhält ein Hund eine bestimmte Bezeichnung, zum Beispiel Therapiehund oder Schutzhund. Manche Hunde tragen bereits allein aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit, die Bezeichnung eines bestimmten Arbeitshundes, zum Beispiel der Schäferhund.

Gemäß des größten internationalen Zuchtverbandes Fédération Cynologique Internationale (FCI) sind alle Hunde, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist und erfolgreich abgeschlossen wurde, Arbeitshunde. Es gibt die unterschiedlichsten Arbeitsprüfungen – je nach Einsatzgebiet. Zum Beispiel die Rettungshundeprüfung oder Jagdhundeprüfung. Viele dieser Prüfungen setzen jedoch einen bestimmten Befähigkeitsnachweis voraus, wie zum Beispiel einen Hundeführerschein oder einen Wesenstest.

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