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Wartezeit

Gerade im medizinischen Versicherungsbereich, wo die Kosten sehr hoch sind, sind Wartezeiten die Regel. Es gibt jedoch auch bei vielen Hundekrankenversicherungen Leistungen, die von der Wartezeit ausgenommen sind. Besteht für eine Versicherungsleistung eine Wartezeit, so kann der Versicherungsnehmer erst nach Ablauf der Wartezeit diese Leistung in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch Leistungen und Fälle, in denen der Versicherte umgehend einen Leistungsanspruch hat.

Hundekrankenversicherungen (HKV) werden in zwei Tarifvarianten angeboten: als Hunde-OP-Schutz und Vollschutz. Eine HKV mit einem Vollschutz deckt bis zu einer bestimmten Summe nicht nur die Operationskosten, sondern enthält meistens auch diverse Vorsorgeleistungen. Solche Leistungen sowie ambulante oder stationäre veterinärmedizinische Behandlungen, die nach einem Unfall notwendig werden, sind normalerweise von der Wartezeit ausgenommen. Die Kostenerstattung hängt vom Versicherer ab und ist in der Regel begrenzt.

Auch wenn die Regelungen für Wartezeiten von Versicherer abhängig sind, beträgt die Wartezeit bei einer Hundekrankenversicherung meistens drei Monate ab Versicherungsbeginn. Die Versicherung beginnt meist mit der Zahlung der ersten Prämie (Erstbeitrag). Oftmals ist die Kennzeichnung des Hundes (Chip oder Tätowierung) eine Bedingung für einen Vertragsabschluss.

Wartezeitregelungen dienen dem finanziellen Schutz von Assekuranzen, um Ihren Kunden dauerhaft einen Versicherungsschutz bieten zu können. Schließlich wäre es ungerechtfertigt und unbezahlbar, wenn man beispielsweise für einen schwer erkrankten Hund erst nach der Diagnose eine Hundekrankenversicherung abschließen könnte.

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