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Ambulante Behandlung

In der Medizin wird unterschieden zwischen der ambulanten und stationären Behandlung. Während bei einer stationären Behandlung der Hund über Nacht in einer Tierpraxis oder -klinik verweilen musst, kann er bei einer ambulanten Behandlung in der Regel am Behandlungstag wieder mit seinem Herrchen nach Hause gehen. Ob der Vierbeiner ambulant oder stationär behandelt wird, hängt von der Erkrankung beziehungsweise Verletzung ab.

Hundekrankenversicherungen (HKV) werden in zwei Varianten angeboten: HKV mit OP- oder Vollschutz. Eine Hunde-OP-Versicherung deckt in der Regel die Kosten für den Tierarzt (gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte), die Operations- und Nachbehandlungskosten (Verpflegung des Tieres: Beobachtung, Futter, Verbandsmaterial) ab.

Für die Selbstbeteiligung spielt es keine Rolle, ob die Operation ambulant oder stationär vollzogen wird. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt jedoch vom Versicherungsanbieter und dem gewählten Tarif ab und ist begrenzt.
Eine HKV mit Vollschutz übernimmt nicht nur die Kosten für die Operation und damit verbundene Nebenkosten, sondern beinhaltet auch weitere Leistungen, wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen.

Wichtig: Hundekrankenversicherungen enthalten eine Wartezeit und eine Selbstbeteiligung.

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