Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 49
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
tierkrankenversicherung@check24.de
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 49hkv@check24.deIhre Vorteile bei CHECK24
Veterinärmedizinische Behandlungskosten sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt und gelten bundeseinheitlich verpflichtend. In dieser Gebührenordnung sind Gebührensätze enthalten, die ein Tierarzt für eine Tierbehandlung abrechnen darf. Sollte im Zuge einer ambulanten oder stationären Behandlung eine Therapie schwierig sein, kann ein höherer Gebührensatz angesetzt werden.
Das heißt, der Tierarzt kann beispielsweise bei einer komplizierten und aufwendigen Operation nicht nur den einfachen, sondern den zwei- oder dreifachen Gebührensatz verlangen. Zu Notdienstzeiten, beispielsweise nachts oder am Wochenende, kann der Tierarzt außerdem Behandlungskosten zum vierfachen Satz abrechnen. Ein Kostenersatz nach der GOT ist vom Versicherungsanbieter abhängig. Manche übernehmen den zwei-, manche sogar den drei- oder vierfachen Kostenersatz.
Im November 2022 trat eine neue Gebührenordnung der Tierärzte in Kraft. Dabei handelt es sich um die erste grundsätzliche Anpassung seit dem Jahr 1999. Die Anpassung der GOT, der Gebührenordnung der Tierärzte, basierte auf einer Studie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welche unzureichende tierärztliche Gebührensätze ergab. Eine Erhöhung der Gebührensätze wurde nun vorgenommen, um weiterhin die Wirtschaftlichkeit von Tierarztpraxen sowie tierärztlichen Notdiensten in Anbetracht der gestiegenen Kosten für unter anderem medizinische Geräte, Personal, Versicherungen und Energie zu sichern.
Im Einzelnen enthält die Gebührenordnung der Tierärzte folgende Neuerungen:
Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Anpassungen von veterinärmedizinischen Behandlungen bei Hunden zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte.
Veterinärmedizinische Behandlung | GOT 2020 (1-fach) | GOT 2022 (1-fach) | % Änderung |
Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 13,47 € | 23,62 € | + 75 % |
Kastration | 51,31 € | 70,60 € | + 38 % |
Zahnextraktion schwierig | 25,65 € | 41,04 € | + 60 % |
Gelenkorthopädische Operation / Arthroskopie | 128,27 € | 274,28 € | + 114 % |
Erste und zweite Aufnahme je | 32,07 € | 26,53 € | - 17 % |
Röntgen / Strahlendiagnostik | 25,65 € | 36,57 € | + 43 % |
Hundehalter können eine Hundekrankenversicherung (HKV) mit OP-Schutz oder Vollschutz abschließen. Prinzipiell übernimmt die Krankenversicherung im Vollschutz Diagnose-, Behandlungs- und Operationskosten sowie diverse Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Impfungen) und ist damit weitreichender als ein OP-Schutz. Im Zuge der Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte wird es voraussichtlich zum Jahreswechsel zu Anpassungen der Versicherungsbeiträge kommen. Ein Abschluss der Hundekrankenversicherung kann daher nun sinnvoll sein, um zu gewünschten Leistungen einen passenden Tarif mit einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis zu finden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.