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Gebührenordnung der Tierärzte

Veterinärmedizinische Behandlungskosten sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt und gelten bundeseinheitlich verpflichtend. In dieser Gebührenordnung sind Gebührensätze enthalten, die ein Tierarzt für eine Tierbehandlung abrechnen darf. Sollte im Zuge einer ambulanten oder stationären Behandlung eine Therapie schwierig sein, kann ein höherer Gebührensatz angesetzt werden.

Das heißt, der Tierarzt kann beispielsweise bei einer komplizierten und aufwendigen Operation nicht nur den einfachen, sondern den zwei- oder dreifachen Gebührensatz verlangen. Zu Notdienstzeiten, beispielsweise nachts oder am Wochenende, kann der Tierarzt außerdem Behandlungskosten zum vierfachen Satz abrechnen. Ein Kostenersatz nach der GOT ist vom Versicherungsanbieter abhängig. Manche übernehmen den zwei-, manche sogar den drei- oder vierfachen Kostenersatz.

Anpassung der Gebührenordnung ab November 2022

Ab November 2022 tritt eine neue Gebührenordnung der Tierärzte in Kraft. Dabei handelt es sich um die erste grundsätzliche Anpassung seit dem Jahr 1999. Die Anpassung der GOT, der Gebührenordnung der Tierärzte, basiert auf einer Studie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welche unzureichende tierärztliche Gebührensätze ergab. Eine Erhöhung der Gebührensätze wird nun vorgenommen, um weiterhin die Wirtschaftlichkeit von Tierarztpraxen sowie tierärztlichen Notdiensten in Anbetracht der gestiegenen Kosten für unter anderem medizinische Geräte, Personal, Versicherungen und Energie zu sichern.

Im Einzelnen enthält die Gebührenordnung der Tierärzte folgende Neuerungen:

  • Anpassung der Gebührensätze in allen Tierarztpraxen – damit ist eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze nicht mehr zulässig
  • Die Gebührenordnung der Tierärzte ist von nun an bindend für juristische Personen, wie beispielsweise Tierkliniken (GmbHs)
  • Berechnung des Wegegelds für Präsenzbesuche
  • Anpassung der veterinärmedizinischen Behandlungen an die wissenschaftlichen Ergebnisse der Studie der BLE – Grundleistungen sind vermehrt von einem Anstieg betroffen, manche wenige Leistungen hingegen werden gesenkt

Im Folgenden sehen Sie Beispiele für Anpassungen von veterinärmedizinischen Behandlungen bei Hunden zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte.

Veterinärmedizinische Behandlung GOT 2020 (1-fach) GOT 2022 (1-fach) % Änderung
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 13,47 € 23,62 € + 75 %
Kastration 51,31 € 70,60 € + 38 %
Zahnextraktion schwierig 25,65 € 41,04 € + 60 %
Gelenkorthopädische Operation / Arthroskopie 128,27 € 274,28 € + 114 %
Erste und zweite Aufnahme je 32,07 € 26,53 € - 17 %
Röntgen / Strahlen­diagnostik 25,65 € 36,57 € + 43 %


Hundehalter können eine Hundekrankenversicherung (HKV) mit OP-Schutz oder Vollschutz abschließen. Prinzipiell übernimmt die Krankenversicherung im Vollschutz Diagnose-, Behandlungs- und Operationskosten sowie diverse Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Impfungen) und ist damit weitreichender als ein OP-Schutz. Im Zuge der Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte wird es voraussichtlich zum Jahreswechsel zu Anpassungen der Versicherungsbeiträge kommen. Ein Abschluss der Hundekrankenversicherung kann daher nun sinnvoll sein, um zu gewünschten Leistungen einen passenden Tarif mit einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis zu finden.

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