Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten beraten werden?

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 49hkv@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot per Post

Halter

Die Person, die im Kaufvertrag des Hundes aufgeführt ist, ist der rechtmäßige Eigentümer des Hundes und somit im Prinzip auch der Hundehalter. Auch wenn der Hund für längere Zeit von einer anderen Person betreut wird (Fremdhütung), bleibt letztlich der Hundeeigentümer der Hundehalter beziehungsweise die Person, die für den Hund die Verantwortung trägt. Das heißt er muss sich beispielsweise darum kümmern, dass der Hund angemeldet und die Hundesteuer entrichtete wird.

Sollte ein Dritter die Hundesteuer oder Beiträge für eine Hundeversicherung (zum Beispiel Hundehaftpflicht oder Hundekrankenversicherung) bezahlen, macht ihn das noch nicht zum Hundehalter. Wurde für einen Hund eine Versicherung abgeschlossen, ist es in der Regel gleichgültig, ob er sich bei Eintritt des Leistungsfalles in der Obhut des Hundehalters oder einer fremden Person befand. Ob der Versicherungsschutz auch bei einer Fremdhütung wirksam ist, kann unter Umständen bei der Hundehaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle spielen.

Registrierung zur Identifikation vermisster Hunde:

Hundehalter sollten ihren Vierbeiner kennzeichnen und registrieren lassen. Sollte der Hund abhandenkommen, erleichtert eine Registrierung die Suche beziehungsweise Identifikation.

Hundekranken- & OP-Versicherung
  • umfassender Marktvergleich
  • jetzt unverbindlich und kostenlos vergleichen
Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz:

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.