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Beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung sind die Altersbeschränkungen zu beachten. Es gibt in der Regel ein Maximalalter, ab dem Hunde nicht mehr krankenversichert werden können. Das Höchstalter liegt oftmals bei sieben oder acht Hundejahren. Die Altersuntergrenze liegt meistens bei zwei Monaten.
Bei manchen Hundekrankenversicherungen gilt für neugeborene Welpen der Krankenschutz, wenn die Hundemutter bereits versichert ist. Nach einer bestimmten Zeit muss jedoch für den Hund eine eigene Police abgeschlossen werden (zum Beispiel nach sechs Monaten). Zudem gibt es Versicherer, die einen Krankenschutz für Hunde anbieten, die das Maximalalter bereits überschritten haben. In diesem Fall muss der Hund jedoch meistens eine Gesundheitsprüfung absolvieren und bestehen.
Eine Krankenversicherung für Hunde kann auch für sogenannte Kampf- bzw. Listenhunde abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer verlangen jedoch bei solchen Hunden den Nachweis eines bestandenen Wesenstest. Eine weitere Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist normalerweise die Kennzeichnung des Hundes (Chip, Tätowierung) und die Erstimpfung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.