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Therapiehund

Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitshunden (auch Gebrauchshunde genannt): Assistenzhunde und Diensthunde. Bei einigen Hundekrankenversicherungen können Arbeitshunde (zum Beispiel Schutzhund, Jagdhund, Rettungshund od. ä.) gegen Vorlage eines entsprechenden Fähigkeitsnachweises versichert werden – meist über den Tarif Jagdhund.

Therapiehunde werden zielgerichtet bei tiergestützten Therapien eingesetzt. Eine tiergestützte, medizinische Behandlung soll bei der zu behandelnden Person eine positive Wirkung auf deren Verhalten und Erleben bewirken. Wirksamkeit und Nutzen einer solchen Behandlungsmethode sind empirisch belegt.

In folgenden Bereichen werden oft Therapiehunde eingesetzt: Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Sprachtherapie und Heilpädagogik. Da ein Therapiehund nicht gezielt auf einen einzelnen Menschen abgerichtet wird, sondern für verschiedene tiergestützte Aktivitäten bei unterschiedlichen Menschen einsetzbar sein soll, spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer Mehrfachassistenz.

Diese Form des Arbeitshundes gilt es vor allem vom Rehabilitationshund (zum Beispiel Blindenhund) zu unterscheiden. Basisvoraussetzung dafür, dass ein Hund für therapeutische Zwecke eingesetzt wird, ist, dass er von Beginn an in einer Familie aufwächst und dadurch eine enge Bindung ein seinen Besitzer bekommt und menschenfreundlich ist.

Im Prinzip kann jeder gut sozialisierte Hund (auch sogenannte Kampf- beziehungsweise Listenhund), der gehorsam ist und eine hohe Toleranz gegenüber Menschen und anderen Tieren aufweist, zum Therapiehund ausgebildet werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine bestandene Begleithundeprüfung.

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