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Begleithundeprüfung

Nationale kynologische Verbände zu deren Fachgebieten unter anderem die Zucht und Erziehung von Haushunden gehören, organisieren sich in internationalen Dachverbänden. Der größte Dachverband ist die Fédération Cynologique Internationale (FCI). Die FCI erstellt Kriterien und Bedingungen für verschiedene Hundeprüfungen, wie zum Beispiel für die Begleithundeprüfung (BH).

Bei dieser Prüfung werden unter anderem der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft. Um an dieser Prüfung teilnehmen zu können, muss der Hundehalter in der Regel vorab eine Sachkundeprüfung erfolgreich ableisten und der Hund einen bestandenen Wesenstest (auch Unbefangenheitsprobe genannt) vorweisen können. Die Teilnahme an der BH ist nur möglich, wenn der Hund durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet ist.

Hat ein Vierbeiner die Tests der Begleithundeprüfung bestanden, kann er zu einem speziellen Arbeitshund (auch Gebrauchshund genannt) ausgebildet werden. Zum Beispiel zum Rettungshund oder Therapiehund. Zudem besteht die Möglichkeit, an bestimmten Wettbewerben des Hundesports teilzunehmen. Die Begleithundeprüfung und der sogenannte Hundeführerschein weisen Ähnlichkeiten auf, sind jedoch zu unterscheiden.

Da die Hundehaltung in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, gibt es bezüglich der Hundeausbildungen verschiedene Bezeichnungen, Voraussetzungen und Hundehalterpflichten.

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