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mehr erfahrenEs gibt verschiedene Arbeitshunde (auch Gebrauchshunde genannt), zum Beispiel den Blindenhund (auch Blindenführhund genannt). Dieser Arbeitshund zählt zu den sogenannten Assistenzhunden. Er ist so ausgebildet, dass er blinden oder stark sehbehinderten Menschen in vertrauter oder fremder Umgebung Orientierung bietet und somit eine erweiterte Mobilität ermöglicht.
Bei einem Blindenführhund spricht man auch von einer Einzelassistenz, da er in der Regel auf genau einen Menschen abgestimmt ist. Bei den meisten Hundekrankenversicherern können Arbeitshunde problemlos versichert werden. Da der Blindenhund gemäß deutschem Sozialgesetzbuch als Hilfsmittel rechtlich anerkannt ist, übernehmen die Krankenkassen bei nachgewiesenem Bedarf, die Kosten für solch einen Hund.