Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten beraten werden?

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 49hkv@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot per Post

Rasse

Welcher Rasse ein Hund angehört, ist für Hundehalter meist aus zweierlei Gründen sehr wichtig: Zum einen gibt es bestimmte Hunderassen, mit denen Züchter oder Hundehalter durch einen Verkauf oder bei Wettbewerben sehr viel Geld verdienen können. Zum anderen spielt die Rassenzugehörigkeit eines Hundes beim Abschluss einer Hundehaftpflicht- und Hundekrankenversicherung eine wichtige Rolle. Denn der die Beitragshöhe ist unter anderem von der Rassenzugehörigkeit abhängig.

Außerdem versichern manche Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen keine Hunde, die als Kampfhunde gelten. Hundekrankenversicherungen hingegen versichern in der Regel alle Hunde. Gilt jedoch ein Hund als Kampf- oder Listenhund, verlangen einige Versicherer einen positiven Wesenstest. Einen kategorischen Rassenausschluss gibt es jedoch bei der Hundekrankenversicherung nicht.

Für die Einstufung eines Hundes in eine bestimmte Hunderasse gibt es keine wissenschaftlichen Kriterien oder sonstige allgemein verbindliche Normen. Heutzutage geben Zuchtverbände Zuchtbücher heraus, welche Kriterien für die Rasseneinordnung enthalten. Bezüglich der Rassenklassifikation konkurrieren nach wie vor verschiedenen Systematiken miteinander.

Hundekranken- & OP-Versicherung
  • umfassender Marktvergleich
  • jetzt unverbindlich und kostenlos vergleichen
Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz:

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.