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Urteil Hundepfeife gegen Pferd: Keine Haftung bei Reitersturz

München, 28.8.2017 | 10:40 | kro

Wirft ein Pferd seinen Reiter ab, nachdem eine Hundepfeife ertönt ist, haftet der Hundebesitzer dennoch nicht für den Sturz. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

HundepfeifeDie Nutzung einer Hundepfeife bedingt nicht immer eine Haftung des Hundehalters.
Im verhandelten Fall ging eine Frau mit ihrem Hund spazieren. Dieser lief dem Kläger und seiner Begleitung hinterher, die beide zu Pferd unterwegs waren. Die Hundehalterin pfiff mit einer Hundepfeife, um den Hund zur Rückkehr zu bewegen – mit Erfolg. Jedoch gingen danach beide Pferde durch und warfen die Reiter ab.

Diese forderten Schmerzensgeld von der Hundebesitzerin. Die Argumentation: Die Pferde hätten wegen des herannahenden Hundes und der Pfiffe der Frau gescheut. Die Hundehaftpflichtversicherung der Dame zahlte 1.000 Euro Schmerzensgeld. Dies war den Reitern nicht genug – sie klagten auf weitere 4.000 Euro.

Entgegen der Entscheidung der Vorinstanz wies das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage ab: Die Pfiffe mit der Hundepfeife seien eine angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten ihres Hundes gewesen. Ferne könne auch nicht bewiesen werden, so die Richter, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht worden sei.

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