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Tierschützer bemängeln Ablehnung bundesweiter Regeln zur Hundehaltung

München, 4.7.2013 | 15:27 | mtr

Tierschützer haben die Ablehnung des Parlaments bezüglich einer bundesweit einheitlichen Chip- und Registrierungspflicht für Welpen scharf kritisiert. In einer Mitteilung der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" heißt es, mit der Entscheidung sei eine einmalige Chance verpasst worden, den illegalen Welpenhandel in Deutschland zu stoppen. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa hätten die Aktivitäten von illegalen Welpenhändlern drastisch zugenommen. Dort würden Hunde unter tierschutzwidrigen Umständen in Massen gezüchtet und in winzigen Käfigen oder Kofferräumen quer durch Europa transportiert, um sie etwa in Deutschland weit unter dem üblichen Preis zu verkaufen.

Dackel blickt in die KameraTierschützer kritisieren Scheitern eines Antrags der Linksfraktion zur einheitlichen Chip- und Registrierpflicht
Am vergangenen Donnerstag war ein entsprechender Antrag der Linksfraktion im Bundestag an den Regierungsparteien gescheitert. Während die Grünen für den Antrag stimmten, hatte sich die SPD enthalten. Dem Antrag nach hätte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierregeln schaffen sollen. Zudem hätten in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und inländischen Züchtern weitere Maßnahmen erarbeitet werden müssen, um den illegalen und tierschutzwidrigen Welpenhandel zu unterbinden.

Tierschützer versprechen sich von bundesweit einheitlichen Regelungen, die Gesundheit, Haltungsbedingungen und Herkunft der Tiere besser prüfen und den Welpenhandel zentral kontrollieren zu können. Die Linksfraktion beklagte, dass die dezentrale Regulierung der Hundehaltung diverse Schlupflöcher geöffnet habe, die den rechtswidrigen Handel mit Hunden begünstigen würden. Da der Tierschutz gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes Aufgabe des Staates ist, sei nur eine bundeseinheitliche Vorgabe zielführend.

In der Bundesrepublik sind die einzelnen Länder für die Sicherheit und Gefahrenabwehr zuständig – somit auch für die Haltung und das Führen von Hunden. Daher hat jedes Bundesland eigene zum Teil unterschiedliche Hundegesetze. So sind etwa in Niedersachsen alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund per Chip kennzeichnen und zentral registrieren zu lassen, einen Sachkundenachweis zu erbringen und eine Hundehaftpflicht abzuschließen. In Bayern wiederum gibt es keine allgemeine Versicherungs-, Registrier- oder Kennzeichnungspflicht. Dort obliegt es den Gemeinden, entsprechende Verordnungen zu erlassen.

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